Geldauflagen

Das Begegnungszentrum Hanau-Main-Kinzig ist ein gemeinnütziger Verein. Seit über 30 Jahren arbeiten wir daran, hilfesuchende Menschen auf ihrem Weg zu unterstützen.

Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern tragen Sie als Richterin/Richter oder Staatsanwältin/Staatsanwalt dazu bei, unsere Arbeit auch weiterhin zu sichern. Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die für die Zuweisung von Geldauflagen wichtig sind:

  • Wir sind beim Oberlandesgericht Frankfurt als gemeinnützig gelistet und leisten jährlich Rechenschaft über erhaltene Zuweisungen
  • Wir verwenden die Zuweisungen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke
  • Wir führen ein separates Konto, das speziell für diesen Zweck genutzt wird. Für dieses Konto verfügen wir über separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Keine Spende“. Es werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu unseren Projekten zu oder stellen Ihnen Adressaufkleber und Überweisungsträger zu Verfügung. Sollten Sie Fragen haben rufen Sie uns gerne an.

Spendenkonto:
Begegnungszentrum Hanau-Main-Kinzig e.V.
Sparkasse Hanau
IBAN: DE10506500230034250480
BIC/SWIFT: HELADEF1HAN