Ambulante Suchtnachsorge

Das Begegnungszentrum Hanau-Main-Kinzig ist von der Deutschen Rentenversicherung Hessen als Einrichtung zur Durchführung ambulanter Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter anerkannt. Die Durchführung richtet sich nach dem entsprechenden gemeinsamen Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die ambulante Nachsorge soll in Form einer soziotherapeutischen Begleitung im Anschluss an den therapeutischen Prozess im Rahmen einer Rehabilitation die dort neu erworbenen Einstellungen und Verhaltensweisen nachhaltig festigen und sichern. Die Nachsorge unterstützt Abhängigkeitserkrankte somit beim Transfer des Erlernten in den Alltag und bei der Sicherung des Rehabilitationserfolges durch Einzel- oder Gruppengespräche. Konkret geht es dabei um die Förderung sozialer Kontakte und eigener Aktivitäten, Unterstützung in Krisenfällen, Verhinderung von Rückfällen, Erhaltung der Abstinenzmotivation und Anschluss an eine Selbsthilfegruppe.

In der Regel werden 20 Gesprächseinheiten für sechs Monate bewilligt. Im begründeten Einzelfall ist eine Verlängerung um bis zu 20 Gesprächseinheiten für weitere sechs Monate möglich.

Das Begegnungszentrum Hanau-Main-Kinzig führt ambulante Nachsorge für Klienten durch, die durch unsere Einrichtung wegen Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung in eine entsprechende Rehabilitationsmaßnahme vermittelt worden sind. Auf Anfrage können auch andere Betroffene die ambulante Nachsorge in Anspruch nehmen.

 

Wenn Sie Interesse an einer ambulanten Suchtnachsorge haben, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Sie erreichen uns montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter (06181) 25 55 00 oder Sie schicken uns eine E-Mail an kontakt(at)bzhanau-main-kinzig.de